• Die Einheiten werden in kompakten Blöcken geliefert. Das Dach für Einheiten in Außenausführung wird an der Einheit montiert geliefert.
• Die Einheiten werden in Kunststofffolie verpackt geliefert, auf Paletten abgesetzt und verpackt. Die Verpackungsart kann individuell vereinbart werden.
ACHTUNG: Die Kunststofffolie ist eine Transportverpackung, die die Kammern während des Transports schützt, und darf nicht zur langfristigen Lagerung der Kammern verwendet werden. Durch Temperaturänderungen während des Transports kann es zur Kondensation von Wasserdampf innerhalb der Verpackung kommen, wodurch in der Verpackung Bedingungen entstehen können, die Korrosion der an den Kammern verwendeten Materialien begünstigen (z. B. Weißrost an verzinkten Teilen). Daher muss diese Transportverpackung nach Abschluss des Transports unverzüglich entfernt werden, und den Kammern muss Luftzutritt ermöglicht werden, damit die Oberflächen der Kammern trocknen können.
• Beim Transport und Umsetzen dürfen die einzelnen Kammern nur mit Gabelstaplern, Hebebändern oder Kranketten transportiert werden; die einschlägigen Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten (ČSN ISO 8792). Kammern ohne Kranösen dürfen nur von unten angehoben werden; Kammern mit Kranösen dürfen auch an den vorbereiteten Ösen auf dem Dach der Kammer angehoben werden. Beim Anheben mit einem Kran können entweder unter der Einheit hindurchgeführte Bänder verwendet werden, wobei die Bänder bei größeren Teilen oben gespreizt werden müssen oder die Stellen, an denen das Band eine Verformung der Kammer verursachen könnte, zusätzlich zu versteifen sind, oder es können die vorbereiteten Kranösen in den oberen Ecken der Kammern verwendet werden, wobei die Ketten bei größeren Teilen oben gespreizt werden müssen, damit unter einem Winkel wirkende Zugkräfte keine Verformung der Kammer verursachen können. Beim Transport mit einem Gabelstapler ist die Kammer über die gesamte Breite der Kammer zu unterstützen, damit der Kammerboden nicht beschädigt wird.
Die zulässigen Handhabungsarten sind in den folgenden Abbildungen dargestellt.
• Bei der Übernahme ist zu prüfen, ob das Produkt in der vereinbarten Ausführung und im vereinbarten Umfang geliefert wurde und ob es beim Transport beschädigt wurde. Im Falle einer Beschädigung beim Transport muss die übernehmende Person den Umfang der Beschädigung auf dem Lieferschein des Transporteurs vermerken. Bei Nichteinhaltung dieses Verfahrens besteht die Gefahr, dass eine Reklamation von Transportschäden abgelehnt wird.
• Die Einheiten und das übrige gelieferte Zubehör sind in trockenen, staubfreien, vor Regen und Schnee geschützten Räumen zu lagern, in denen die Umgebungstemperatur nicht unter +5 °C fällt. Sie sind vor mechanischer Beschädigung, Verschmutzung und Korrosion durch dauerhafte Kondensation von Wasserdampf auf der Oberfläche der Einheit zu schützen.
ACHTUNG: Wenn das Gerät während des Transports hängend bewegt wird, ist ein sicherer Abstand zur Last einzuhalten; halten Sie sich niemals unter der Last auf. Beschleunigung und Hubgeschwindigkeit sind in sicheren Grenzen zu halten. Lassen Sie das Gerät niemals länger als unbedingt erforderlich hängend!

Im Grundrahmen der Kammer befinden sich dafür vorgesehene Öffnungen. Bei der Verwendung müssen sich die Gabeln des Palettenhubwagens immer unter der gesamten Kammer befinden, siehe Abbildungen.
Im Grundrahmen der Kammer befinden sich dafür vorgesehene Öffnungen. Bei der Verwendung müssen sich die Gabeln des Gabelstaplers immer unter der gesamten Kammer befinden, siehe Abbildungen.
ACHTUNG: Die Kammer ist nicht immer gewichtsmäßig ausgewogen. Die Handhabung und die Hubhöhe sind daran anzupassen!
Bei der Verwendung müssen sich die Gabeln des Gabelstaplers oder der Palettenhubwagen immer unter der gesamten Palette befinden.
ACHTUNG: Die Kammer ist nicht immer gewichtsmäßig ausgewogen. Die Handhabung und die Hubhöhe sind daran anzupassen!
Die Rohre müssen durch die runden Öffnungen in der Ecke des Grundrahmens über die gesamte Länge der Kammer bzw. über die gesamte Breite der Kammer geführt werden. Der Mindestüberstand des Rohrs gegenüber dem Gurt beträgt 100 mm. Es wird empfohlen, die Rohrenden mit Schellen gegen Abrutschen der Gurte zu sichern. Der Rohrdurchmesser beträgt 40–45 mm. Die Wandstärke des Rohrs beträgt mindestens 5 mm. Der Mindestwinkel des Gurts gegenüber der oberen Kante der Kammer beträgt 50°. Siehe Abbildung oben.
Die Kammer darf nur in horizontaler Arbeitsposition transportiert werden.
Zur Vermeidung einer Verformung der Kammer an Stellen, die dem Druck des Gurts ausgesetzt sind, sind die Kontaktstellen mit ausreichend steifen Elementen zu versehen.
Wenn die Kammer mit einem Dach ausgestattet ist, müssen die Gurte oberhalb der Kammer immer ausreichend gespreizt werden, damit die Gurte keine Verformung des Dachs und des Kammerrahmens verursachen.
ACHTUNG: Für die Handhabung und den Transport der Kammern dürfen immer nur geeignete und zulässige Anschlagmittel verwendet werden!
Bei der Handhabung sind alle geltenden technischen und rechtlichen Vorschriften des jeweiligen Landes einzuhalten, z. B. ČSN EN 13 155+A2, ČSN ISO 12480-1.