• Die Geräte werden in kompakten Blöcken geliefert. Das Dach für Geräte in Außenausführung wird am Gerät montiert geliefert.
• Die Geräte werden in Kunststofffolie verpackt sowie auf Paletten abgesetzt und verpackt geliefert. Die Art der Verpackung kann individuell vereinbart werden.
ACHTUNG: Die Kunststofffolie ist eine Transportverpackung zum Schutz der Kammern während des Transports und darf nicht zur langfristigen Lagerung der Kammern verwendet werden. Durch Temperaturänderungen während des Transports kann es zur Kondensation von Wasserdampf innerhalb der Verpackung kommen, wodurch im Inneren Bedingungen entstehen können, die für die Korrosion der an den Kammern verwendeten Werkstoffe geeignet sind (z. B. Weißrost an verzinkten Elementen). Daher ist diese Transportverpackung nach Abschluss des Transports unverzüglich zu entfernen und der Luftzutritt zu den Kammern sicherzustellen, damit die Oberflächen der Kammern abtrocknen können.
• Beim Transport und Umsetzen dürfen die einzelnen Kammern nur mit Gabelstaplern, Hebegurten oder Kranhängeketten transportiert werden; die einschlägigen Sicherheitsvorschriften (ČSN ISO 8792) sind einzuhalten. Kammern ohne Kranösen dürfen nur von unten angehoben werden, Kammern mit Kranösen auch an den dafür vorgesehenen Ösen auf dem Kammerdach. Beim Anheben mit einem Kran können entweder unter dem Gerät durchgeführte Gurte verwendet werden; bei größeren Teilen müssen die Gurte oben gespreizt oder die Stellen, an denen der Gurt eine Verformung der Kammer verursachen könnte, zusätzlich versteift werden. Alternativ können die vorbereiteten Kranösen in den oberen Ecken der Kammern verwendet werden; bei größeren Teilen müssen die Ketten oben gespreizt werden, damit die unter Winkel wirkenden Zugkräfte keine Verformung der Kammer verursachen können. Beim Transport mit einem Gabelstapler muss die Kammer über ihre gesamte Breite abgestützt werden, damit der Kammerboden nicht beschädigt wird. Die zulässigen Handhabungsarten sind in den folgenden Abbildungen dargestellt.
• Bei der Übernahme ist zu prüfen, ob das Produkt in der vereinbarten Ausführung und im vereinbarten Umfang geliefert wurde und ob es beim Transport nicht beschädigt wurde. Im Falle von Transportschäden muss der Empfänger den Umfang der Beschädigung auf dem Lieferschein des Frachtführers vermerken. Bei Nichteinhaltung dieses Verfahrens besteht die Gefahr, dass Reklamationen wegen Transportschäden abgelehnt werden.
• Die Geräte und das übrige mitgelieferte Zubehör sind in trockenen, staubfreien, gegen Regen und Schnee geschützten Räumen zu lagern, in denen die Umgebungstemperatur nicht unter +5 °C sinkt. Sie sind vor mechanischer Beschädigung, Verschmutzung und Korrosion infolge dauerhafter Kondensation von Wasserdampf auf der Geräteoberfläche zu schützen.
ACHTUNG: Wenn das Gerät während des Transports angehängt ist, ist ein sicherer Abstand zur Last einzuhalten, niemals unter der Last. Halten Sie Beschleunigung und Hubgeschwindigkeit innerhalb sicherer Grenzen. Lassen Sie das Gerät niemals länger als unbedingt erforderlich angehängt!

Im Grundrahmen der Kammer befinden sich dafür vorgesehene Öffnungen. Bei der Verwendung müssen sich die Gabeln des Hubwagens stets unter der gesamten Kammer befinden, siehe Abbildungen.
Im Grundrahmen der Kammer befinden sich dafür vorgesehene Öffnungen. Bei der Verwendung müssen sich die Gabeln des Gabelstaplers stets unter der gesamten Kammer befinden, siehe Abbildungen.
ACHTUNG: Die Kammer ist nicht immer gewichtsseitig ausbalanciert. Die Handhabung und die Hubhöhe sind entsprechend anzupassen!
Bei der Verwendung müssen sich die Gabeln des Gabelstaplers oder des Hubwagens stets unter der gesamten Palette befinden.
ACHTUNG: Die Kammer ist nicht immer gewichtsseitig ausbalanciert. Die Handhabung und die Hubhöhe sind entsprechend anzupassen!
Die Rohre müssen durch die kreisförmigen Öffnungen in der Ecke des Grundrahmens über die gesamte Länge der Kammer bzw. gegebenenfalls über die Breite der Kammer geführt werden. Der Mindestüberstand des Rohres gegenüber dem Gurt beträgt 100 mm. Es wird empfohlen, die Rohrenden mit Klemmen gegen das Abrutschen der Gurte zu sichern. Rohrdurchmesser 40–45 mm. Mindestwandstärke des Rohres 5 mm. Der minimale Klemmwinkel des Gurtes zur oberen Kante der Kammer beträgt 50°. Siehe Abbildung oben.
Die Kammer darf nur in horizontaler Arbeitslage transportiert werden.
Um eine Verformung der Kammer an den Stellen zu vermeiden, die dem Gurtdruck ausgesetzt sind, müssen die Berührungsstellen mit ausreichend steifen Elementen versehen werden.
Wenn die Kammer mit einem Schutzdach ausgestattet ist, müssen die Gurte über der Kammer stets ausreichend gespreizt werden, damit sie keine Verformung des Schutzdaches und des Kammerrahmens verursachen.
ACHTUNG: Für die Handhabung und den Transport der Kammern dürfen ausschließlich geeignete und zugelassene Anschlagmittel verwendet werden!
Bei der Handhabung sind sämtliche gültigen technischen und rechtlichen Vorschriften des jeweiligen Landes einzuhalten, z. B. ČSN EN 13 155+A2, ČSN ISO 12480-1.