• Die Geräte werden in einzelnen Kammern oder kompakten Blöcken geliefert. Das Dach für Geräte in Außenausführung wird entweder am Gerät montiert oder zerlegt auf einer separaten Palette geliefert. Dies hängt von der Größe des Geräts und der Transportart ab.
• Die Geräte werden in Kunststofffolie verpackt geliefert; größere Kammern und Geräte für den Export werden auf Paletten gesetzt und verpackt. Die Verpackungsart kann individuell vereinbart werden.
ACHTUNG: Die Kunststofffolie ist eine Transportverpackung, die die Kammern während des Transports schützt, und darf nicht zur Langzeitlagerung der Kammern verwendet werden. Durch Temperaturänderungen während des Transports kann es zur Kondensation von Wasserdampf innerhalb der Verpackung kommen. Dadurch können in der Verpackung Bedingungen entstehen, die Korrosion der an den Kammern verwendeten Materialien begünstigen (z. B. Weißrost an verzinkten Teilen). Deshalb muss diese Transportverpackung nach Abschluss des Transports unverzüglich entfernt werden und der Luftzutritt zu den Kammern muss ermöglicht werden, damit die Oberflächen der Kammern trocknen können.
• Beim Transport und Umsetzen dürfen die einzelnen Kammern nur mit Gabelstaplern, Transportgurten oder Kranketten transportiert werden; dabei sind die einschlägigen Sicherheitsvorschriften einzuhalten (ČSN ISO 8792). Kammern ohne Kranösen dürfen nur von unten angehoben werden; Kammern mit Kranösen dürfen auch an den vorbereiteten Ösen auf dem Kammerdach angehoben werden. Beim Anheben mit dem Kran können entweder unter dem Gerät hindurchgeführte Gurte verwendet werden, wobei bei größeren Teilen die Gurte oben gespreizt oder die Stellen, an denen der Gurt eine Verformung der Kammer verursachen könnte, zusätzlich versteift werden müssen, oder es können die vorbereiteten Kranösen in den oberen Ecken der Kammern verwendet werden, wobei bei größeren Teilen die Ketten oben gespreizt werden müssen, damit die unter einem Winkel wirkenden Zugkräfte keine Verformung der Kammer verursachen können. Beim Transport mit dem Gabelstapler muss die Kammer über ihre gesamte Breite abgestützt werden, damit der Kammerboden nicht beschädigt wird.
Zulässige Handhabungen sind in den folgenden Abbildungen dargestellt.
• Bei der Übernahme ist zu prüfen, ob das Produkt in der vereinbarten Ausführung und im vereinbarten Umfang geliefert wurde und ob es beim Transport nicht beschädigt wurde. Bei Transportschäden muss der Empfänger den Umfang der Beschädigung auf dem Lieferschein des Spediteurs vermerken. Bei Nichteinhaltung dieses Verfahrens besteht die Gefahr, dass eine Reklamation von Transportschäden abgelehnt wird.
• Geräte und sonstiges mitgeliefertes Zubehör müssen in trockenen, staubfreien, vor Regen und Schnee geschützten Räumen gelagert werden, in denen die Umgebungstemperatur nicht unter +5 °C fällt. Sie sind gegen mechanische Beschädigung, Verschmutzung und Korrosion durch dauerhafte Kondensation von Wasserdampf auf der Geräteoberfläche zu schützen.
ACHTUNG: Wenn das Gerät während des Transports aufgehängt ist, ist ein sicherer Abstand zur Last einzuhalten; niemals unter der Last aufhalten. Halten Sie Beschleunigung und Hubgeschwindigkeit in sicheren Grenzen. Lassen Sie das Gerät niemals länger als unbedingt erforderlich aufgehängt!

Im Grundrahmen der Kammer befinden sich dafür vorgesehene Öffnungen. Bei Verwendung müssen sich die Gabeln des Hubwagens immer unter der gesamten Kammer befinden, siehe Abbildungen.

Im Grundrahmen der Kammer befinden sich dafür vorgesehene Öffnungen. Bei Verwendung müssen sich die Gabeln des Gabelstaplers immer unter der gesamten Kammer befinden, siehe Abbildungen.
ACHTUNG: Die Kammer ist nicht immer gewichtsmäßig ausbalanciert. Die Handhabung und die Hubhöhe müssen daran angepasst werden!

Bei Verwendung müssen sich die Gabeln des Gabelstaplers oder des Hubwagens immer unter der gesamten Palette befinden.
ACHTUNG: Die Kammer ist nicht immer gewichtsmäßig ausbalanciert. Die Handhabung und die Hubhöhe müssen daran angepasst werden!

Kammern ohne Grundrahmen werden auf Einwegpaletten geliefert.
Die Gurte müssen immer unter der gesamten Länge der Kammer bzw. unter der gesamten Breite der Kammer (in Richtung des Luftstroms) hindurchgeführt werden.
Die Gurte müssen aus Gründen des Gewichtsausgleichs immer an den Kanten der Kammer angeordnet sein.
Die Kammer darf nur in waagerechter Arbeitslage transportiert werden.
Um eine Verformung der Kammer an Stellen zu vermeiden, die dem Druck des Gurtes ausgesetzt sind, muss der Umschlingungswinkel der Gurte von 50° eingehalten werden, siehe Abbildung unten, und die Kontaktstellen müssen mit ausreichend steifen Elementen versehen werden, siehe Abbildung oben.
Wenn die Kammer mit einem Dach ausgestattet ist, müssen die Gurte über der Kammer immer ausreichend gespreizt werden, damit die Gurte keine Verformung des Dachs und des Kammerrahmens verursachen.
ACHTUNG: Für die Handhabung und den Transport der Kammern dürfen immer nur geeignete und zugelassene Anschlagmittel verwendet werden!
Bei der Handhabung sind sämtliche geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Landes einzuhalten, z. B. ČSN EN 13 155+A2, ČSN ISO 12480-1.
Die Rohre müssen durch die runden Öffnungen in der Ecke des Grundrahmens über die gesamte Länge der Kammer bzw. über die Breite der Kammer geführt werden. Der Mindestüberstand des Rohres gegenüber dem Gurt beträgt 100 mm. Es wird empfohlen, die Rohrenden mit Klemmen gegen ein Abrutschen der Gurte zu sichern. Rohrdurchmesser 40–45 mm. Wandstärke des Rohres mindestens 5 mm. Der minimale Umschlingungswinkel des Gurtes gegenüber der oberen Kante der Kammer beträgt 50°. Siehe Abbildung oben.
Die Kammer darf nur in waagerechter Arbeitslage transportiert werden.
Um eine Verformung der Kammer an Stellen zu vermeiden, die dem Druck des Gurtes ausgesetzt sind, müssen die Kontaktstellen mit ausreichend steifen Elementen versehen werden, siehe Abbildung oben.
Wenn die Kammer mit einem Dach ausgestattet ist, müssen die Gurte über der Kammer immer ausreichend gespreizt werden, damit die Gurte keine Verformung des Dachs und des Kammerrahmens verursachen.
Wenn der Grundrahmen wie in der Abbildung oben mit Füßen ausgestattet ist, ist das Verfahren zum Durchführen des Rohres und zum Anschlagen der Gurte dasselbe wie bei einem Grundrahmen ohne Füße.
ACHTUNG: Für die Handhabung und den Transport der Kammern dürfen immer nur geeignete und zugelassene Anschlagmittel verwendet werden!
Bei der Handhabung sind sämtliche geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Landes einzuhalten, z. B. ČSN EN 13 155+A2, ČSN ISO 12480-1.

Einsatzgrenzen:
Separate Kranösen Typ 1 „leicht“ sind nur für Kammern mit einem maximalen Gewicht von 400 kg bestimmt, d. h. für eine gleichmäßig verteilte Belastung von 100 kg pro Öse. Kammern, die diese Grenzen überschreiten, dürfen nicht an diesen Kranösen angehoben werden.
Achtung! Es ist wichtig, diese Kranösen nicht zu verwechseln und nicht mit Profilen zur Deckenbefestigung zu vertauschen!
Profile zur Deckenbefestigung (L-Profile / Z-Profile) dienen ausschließlich zur Unterdeckenmontage von Geräten, sind nicht für die Handhabung der Kammer bestimmt und sind nur für die kleinsten Geräte (bis Größe M5) mit einer maximalen Tragfähigkeit von 20 kg/Profil vorgesehen, siehe Kapitel Montage und Installation
Zum Anheben der Kammer mit Kran/Hubschrauber müssen geeignete Anschlagmittel verwendet werden, insbesondere Rahmentraversen mit Haken, Spreiztraversen mit Haken oder Kettengehänge mit Haken.

Das Hebezeug darf nur von einem fachlich qualifizierten Mitarbeiter bedient werden, der über die entsprechende Berechtigung zur Bedienung der Maschine verfügt (Kranführer/Pilot).
Das Anschlagen und Lösen von Lasten darf nur ein Anschläger durchführen, der über die entsprechende Berechtigung verfügt – Anschlägerschein.
Zur Vermeidung von Schwingen oder Drehen der Last während des Transports wird ein Führungsseil verwendet, das zugleich eine genaue Positionierung ermöglicht.
ACHTUNG: Der Anschläger muss darauf achten, dass die Last nicht über Personen hinweg transportiert wird; er selbst darf sich nicht unter der Last aufhalten. Vorübergehende Personen muss der Anschläger rechtzeitig auf die Bewegung hinweisen.
Der minimale Umschlingungswinkel der Kette gegenüber der oberen Kante der Kammer beträgt 60°.
Bei der Handhabung sind sämtliche geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Landes einzuhalten, z. B. ČSN EN 13 155+A2, ČSN ISO 12480-1.
ACHTUNG: Für die Handhabung und den Transport der Kammern dürfen immer nur geeignete und zugelassene Anschlagmittel verwendet werden!

Konstruktion:
Kranösen Typ 1 „leicht“ sind am Dach der Kammer befestigt, eine Öse mit 4 Stück Schrauben M8.
Zum Lösen wird ein Schlüssel der Größe 13 benötigt.
Separate Kranösen Typ 1 „leicht“ sind nur temporäre Elemente und sollten nach Abschluss der Handhabung von den Kammern demontiert werden.
Handelt es sich um ein Außengerät, muss nach der Demontage der Kranösen das Gerätedach auf der Oberseite des Geräts zusammengebaut und montiert werden.

Einsatzgrenzen:
Kranösen Typ 2 „schwer“ mit höherer Tragfähigkeit sind nur für Kammern mit einem maximalen Gewicht von 2700 kg bestimmt, d. h. für eine gleichmäßig verteilte Belastung von 675 kg pro Öse. Kammern, die diese Grenzen überschreiten, dürfen nicht an diesen Kranösen angehoben werden.
Diese Ösen können nur für Geräte mit einem Grundrahmen von mindestens 150 mm Höhe geliefert werden.
Diese Ösen können nur für Kammern mit einer maximalen Länge von 4000 mm / einer maximalen Breite von 4000 mm geliefert werden.
Achtung! Es ist wichtig, diese Kranösen Typ 2 „schwer“ nicht mit Typ 1 „leicht“ (siehe vorheriges Kapitel) oder mit Profilen zur Deckenbefestigung zu verwechseln bzw. zu vertauschen!
Profile zur Deckenbefestigung (L-Profile / Z-Profile) dienen ausschließlich zur Unterdeckenmontage von Geräten, sind nicht für die Handhabung der Kammer bestimmt und sind nur für die kleinsten Geräte (bis Größe M5) mit einer maximalen Tragfähigkeit von 20 kg/Profil vorgesehen, siehe Kapitel Montage und Installation
Zum Anheben der Kammer mit Kran/Hubschrauber müssen geeignete Anschlagmittel verwendet werden, insbesondere Rahmentraversen mit Haken, Spreiztraversen mit Haken oder Kettengehänge mit Haken.

Das Hebezeug darf nur von einem fachlich qualifizierten Mitarbeiter bedient werden, der über die entsprechende Berechtigung zur Bedienung der Maschine verfügt (Kranführer/Pilot).
Das Anschlagen und Lösen von Lasten darf nur ein Anschläger durchführen, der über die entsprechende Berechtigung verfügt – Anschlägerschein.
Zur Vermeidung von Schwingen oder Drehen der Last während des Transports wird ein Führungsseil verwendet, das zugleich eine genaue Positionierung ermöglicht.
ACHTUNG: Der Anschläger muss darauf achten, dass die Last nicht über Personen hinweg transportiert wird; er selbst darf sich nicht unter der Last aufhalten. Vorübergehende Personen muss der Anschläger rechtzeitig auf die Bewegung hinweisen.
Der minimale Umschlingungswinkel der Kette gegenüber der oberen Kante der Kammer beträgt 60°.
Bei der Handhabung sind sämtliche geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Landes einzuhalten, z. B. ČSN EN 13 155+A2, ČSN ISO 12480-1.
ACHTUNG: Für die Handhabung und den Transport der Kammern dürfen immer nur geeignete und zugelassene Anschlagmittel verwendet werden!
Konstruktion:
Kranösen Typ 2 „schwer“ sind am Dach der Kammer befestigt, eine Öse mit 2 Stück Schrauben M10 und einer Gewindestange M10 mit zwei Muttern – zum Lösen werden zwei Schlüssel der Größe 17 benötigt.
Die beiden Schrauben können vollständig entfernt werden, die Gewindestange jedoch nicht. Die Gewindestange ist mit einem Schlitz für die Verwendung eines Schraubendrehers versehen, mit dem die Gewindestange bis in die Kammerverkleidung eingeschraubt werden kann. Achten Sie darauf, dass die Gewindestange nicht zu tief eingeschraubt wird, damit sie wiederverwendet werden kann.
Separate Kranösen Typ 2 „schwer“ sind nur temporäre Elemente und sollten nach Abschluss der Handhabung von den Kammern demontiert werden.
Es wird empfohlen, die Kranösen nach der Demontage zusammen mit den Schrauben und Muttern für eine spätere Verwendung aufzubewahren.
Handelt es sich um ein Außengerät, muss nach der Demontage der Kranösen das Gerätedach auf der Oberseite des Geräts zusammengebaut und montiert werden.

Einsatzgrenzen:
Kranösen Typ 3 „Rahmenausführung“ sind nur für Kammern mit einem maximalen Gewicht von 4000 kg bestimmt, d. h. für eine gleichmäßig verteilte Belastung von 1000 kg pro Öse. Kammern, die diese Grenzen überschreiten, dürfen nicht an diesen Kranösen angehoben werden.
Diese Ösen können nur für Geräte mit einem Grundrahmen von mindestens 150 mm Höhe geliefert werden.
Zum Anheben der Kammer mit Kran/Hubschrauber müssen geeignete Anschlagmittel verwendet werden, insbesondere Rahmentraversen mit Haken, Spreiztraversen mit Haken oder Kettengehänge mit Haken.

Das Hebezeug darf nur von einem fachlich qualifizierten Mitarbeiter bedient werden, der über die entsprechende Berechtigung zur Bedienung der Maschine verfügt (Kranführer/Pilot).
Das Anschlagen und Lösen von Lasten darf nur ein Anschläger durchführen, der über die entsprechende Berechtigung verfügt – Anschlägerschein.
Zur Vermeidung von Schwingen oder Drehen der Last während des Transports wird ein Führungsseil verwendet, das zugleich eine genaue Positionierung ermöglicht.
ACHTUNG: Der Anschläger muss darauf achten, dass die Last nicht über Personen hinweg transportiert wird; er selbst darf sich nicht unter der Last aufhalten. Vorübergehende Personen muss der Anschläger rechtzeitig auf die Bewegung hinweisen.
Der minimale Umschlingungswinkel der Kette gegenüber der oberen Kante der Kammer beträgt 60°.
Bei der Handhabung sind sämtliche geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Landes einzuhalten, z. B. ČSN EN 13 155+A2, ČSN ISO 12480-1.
ACHTUNG: Für die Handhabung und den Transport der Kammern dürfen immer nur geeignete und zugelassene Anschlagmittel verwendet werden!
Konstruktion:
Kranösen Typ 3 „Grundrahmenausführung“ sind am Grundrahmen des Geräts befestigt, eine Öse mit 12 Stück Schrauben M10. Zum Lösen werden zwei Schlüssel der Größe 17 benötigt. Die Schrauben können vollständig entfernt werden.
Separate Kranösen Typ 3 „Grundrahmenausführung“ sind nur temporäre Elemente und sollten nach Abschluss der Handhabung von den Kammern demontiert werden.
Es wird empfohlen, die Kranösen nach der Demontage zusammen mit den Schrauben für eine spätere Verwendung aufzubewahren.
