• Der Mindestfreiraum für die grundlegende Wartung und Instandsetzung hängt von der jeweiligen Türbreite ab, die in der technischen Spezifikation der betreffenden Einheit angegeben ist, beträgt jedoch mindestens 600 mm.
• Der Mindestfreiraum für Reparatur und Austausch des Geräts entspricht der Breite der Einheit + 200 mm.
• Der Mindestabstand brennbarer Gegenstände von der Einheit beträgt 200 mm.
• Bei Außenaufstellung müssen die Einheiten aus Stabilitätsgründen entsprechend den zu erwartenden klimatischen Bedingungen ausreichend am Fundament befestigt werden.
• Die zulässige Handhabung der Kammern ist zu beachten, siehe vorheriges Kapitel (hier).
• Die Einheiten müssen auf einer festen horizontalen Fläche aufgestellt werden, an der sie fest verankert werden können. Es wird empfohlen, am Installationsort unter den Grundrahmen der Einheit ein dämpfendes Material (z. B. Gummi, Kork) zu legen.
• Die maximal zulässige Abweichung von der Waagerechten beträgt 0,5 % (0,3°).
• Bei Installation der Einheit im Außenbereich wird empfohlen, die Einheit auf einem Stahlrahmen aufzustellen (bauseitige Lieferung). Die maximal zulässige Durchbiegung des Rahmens beträgt 1/1000 der Länge des Rahmenträgers.
• Eine ausreichende Höhe der Einheit über dem Boden/Gelände muss berücksichtigt werden, um die erforderliche Höhe der Siphons sicherzustellen, mit denen die Kammern mit Kondensatablauf ausgestattet sind, siehe Abschnitt MONTAGE DER SIPHONS.
Die Nichteinhaltung der Stabilität oder Ebenheit des Untergrunds kann zu einer Beeinträchtigung der Funktion der Einheit bis hin zu deren Beschädigung führen, beispielsweise zu einer Fehlausrichtung des Laufrads der Ventilatoren gegenüber der Ansaugdüse, nicht schließenden Kammertüren usw.!